Beim Lichtbogenschweißen in engen leitfähigen Behältern oder Räumen besteht eine erhöhte elektrische Gefährdung. Ohne die notwendigen Schutzmaßnahmen kann es zu tödlichen Unfällen kommen!
Diesem Unfallfallbeispiel liegt ein realer Unfall aus der Praxis zugrunde. Neben den beschriebenen Versäumnissen kann deshalb auch die verwendete PSA unvollständig sein und nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Beim Lichtbogenschweißen kann die Leerlaufspannung des Schweißgerätes zur Berührungsspannung werden, weil es nicht möglich ist, die Stabelektrode zu isolieren.
Da der Schweißer gleichzeitig die Stabelektrode und elektrisch leitfähige Wände des Behälters berührte, kam es zu einer tödlichen Körperdurchströmung.
Der Widerstand zwischen Kopf und Brust des nicht isolierten Schweißers (großflächige Berührung leitfähiger Wände, durchschwitzte Kleidung) lag bei ca. 300 Ohm.
Bei 100 Volt Gleichspannung floss hierbei ein Strom von ca. 300 mA, der infolge von Herzkammerflimmern zum Tod führte.
Da durch die begrenzte Bewegungsfreiheit im leitfähigen Behälter eine erhöhte elektrische Gefährdung vorlag, hätten besondere Schutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen:
Die Kennzeichnung S ersetzt die bisherigen Kennzeichnungen K und 42V. Diese Kennzeichnungen besitzen ebenfalls noch Gültigkeit.